Empfang und Wartebereiche
Bodenflächen und zugängliche Oberflächen können in die regelmäßige Unterhaltsreinigung aufgenommen werden. Die gewünschte Häufigkeit besprechen wir anhand der Nutzung und Ihrer Sprechzeiten.
Unterhaltsreinigung ansehenFür Empfang, Wartebereiche und weitere Praxisräume legen wir die Reinigungsaufgaben mit Ihnen fest. Besondere Anforderungen gehören vor der Beauftragung in das Gespräch.

Symbolbilder, KI-generiert
Patientenwege, Warteplätze und Sanitärräume werden anders genutzt als Räume mit medizinischer Ausstattung. Bei der Besichtigung unterscheiden wir deshalb die Bereiche, statt einen einheitlichen Umfang für sämtliche Räume anzusetzen. Sie zeigen uns, welche Flächen gereinigt werden sollen und welche Geräte oder Arbeitsbereiche ausgenommen sind.
Teilen Sie uns vorhandene Vorgaben für Ihre Räume mit. Bevor ein Auftrag entsteht, besprechen wir, welche Tätigkeiten dazu passen und welche Anforderungen gesondert geklärt werden müssen. Die hier beschriebenen Reinigungsleistungen sind keine Zusage medizinischer Spezialleistungen oder bestimmter Hygienestandards.
Bodenflächen und zugängliche Oberflächen können in die regelmäßige Unterhaltsreinigung aufgenommen werden. Die gewünschte Häufigkeit besprechen wir anhand der Nutzung und Ihrer Sprechzeiten.
Unterhaltsreinigung ansehenSanitärbereiche und zusätzliche Räume erfassen wir einzeln im Reinigungsumfang. Bei Behandlungsräumen klären wir vorab ausdrücklich, welche Flächen dazugehören und welche Anforderungen zu berücksichtigen sind.
Reinigungsbereiche abstimmenFensterreinigung kann separat zur laufenden Praxisreinigung angefragt werden. Welche Glasflächen und Rahmen einbezogen werden, richtet sich nach Ihrer Auswahl und ihrer Zugänglichkeit.
Glasreinigung ansehenNennen Sie Praxisart, Standort und die betroffenen Bereiche. Vorliegende Anforderungen helfen dabei, das Gespräch am Objekt vorzubereiten.
Bei der kostenlosen Besichtigung besprechen wir zugängliche Flächen, auszunehmende Ausstattung und die Aufgaben, die beauftragt werden sollen.
Sprechzeiten und Zugang bestimmen den möglichen Zeitrahmen. Die konkrete Ausführung wird mit Ihrem vereinbarten Leistungsumfang zusammen festgelegt.
Nein. Medizinische Ausstattung gehört nicht automatisch zum Reinigungsauftrag. Welche Flächen einbezogen werden können, muss vorab ausdrücklich geklärt werden.
Teilen Sie uns Ihre Sprechzeiten und das gewünschte Zeitfenster mit. Wir besprechen den Einsatztermin und den Zugang zur Praxis vor Auftragsbeginn.
Übermitteln Sie uns die konkreten Vorgaben vor der Beauftragung. Erst nach ihrer Klärung lässt sich festlegen, welcher Reinigungsumfang vereinbart werden kann.
Nennen Sie Praxisort, gewünschte Bereiche und vorhandene Anforderungen. Wir melden uns in der Regel innerhalb eines Werktags.