CleanUp Ratgeber

Endreinigung beim Auszug: Die Checkliste zur Vorbereitung.

Zwischen Umzugskartons und Schlüsselübergabe bleibt für die Reinigung oft wenig Zeit. Mit einer vorbereiteten Aufgabenliste erkennen Sie früh, was noch zu erledigen ist und welche Arbeiten Sie abgeben möchten. Entscheidend sind Ihre konkrete Wohnung und die für die Rückgabe maßgeblichen Vereinbarungen.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung, der Einzelfall und die jeweils geltenden Vorschriften.

Beginnen Sie mit dem Mietvertrag.

Lesen Sie vor der Planung Ihren Mietvertrag und die zur Rückgabe getroffenen Vereinbarungen. Diese Checkliste beschreibt mögliche Reinigungsarbeiten; sie legt keine Pflichten für Ihre Wohnung fest. § 546 BGB regelt die Rückgabe der Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses. Einen für jede Wohnung identischen Katalog der Endreinigung enthält diese Vorschrift nicht. Welche Anforderungen in Ihrem Fall gelten, lässt sich deshalb nicht aus einer allgemeinen Raumliste ableiten.

Notieren Sie unklare Punkte und besprechen Sie diese möglichst vor dem Auszug mit dem Vermieter oder der zuständigen Verwaltung. Lassen Sie strittige Vertragsfragen bei Bedarf rechtlich prüfen. Eine Reinigung und eine Renovierung sind unterschiedliche Aufgaben. Auch ein Angebot für die Endreinigung ersetzt keine Prüfung des Mietvertrags. CleanUp kann den vereinbarten Reinigungsumfang übernehmen, sagt jedoch keine Abnahme durch den Vermieter zu.

Quelle: § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters

Planen Sie vom Übergabetermin rückwärts.

Legen Sie zunächst fest, wann die Wohnung geräumt sein wird und wann die Schlüssel übergeben werden sollen. Die abschließende Bodenreinigung ist meist erst sinnvoll, wenn Möbel und Umzugskartons hinausgetragen wurden. Falls noch Handwerker kommen, stimmen Sie die Reihenfolge ab. Sonst kann bereits gereinigter Boden erneut verschmutzen. Planen Sie zwischen dem letzten Arbeitsschritt und der Übergabe auch Zeit für einen eigenen Rundgang ein.

Klären Sie, welche Einbauten in der Wohnung bleiben und ob Schränke leer zugänglich sind. Ein voller Küchenschrank lässt sich innen nicht wie ein leerer reinigen. Bei einer beauftragten Reinigung sind außerdem Zugang, Wasser und gegebenenfalls Strom abzustimmen. Ändert sich Ihr Umzugstermin, teilen Sie das früh mit, damit der weitere Ablauf besprochen werden kann.

In der Küche zählt die genaue Abgrenzung.

Gehen Sie die Küche Fläche für Fläche durch. Bleibt eine Einbauküche zurück, sollte geklärt sein, ob nur sichtbare Fronten und Arbeitsflächen oder auch leere Schrankinnenräume gereinigt werden sollen. Geräte sind ein eigener Punkt: Innenräume von Backofen oder Kühlschrank gehören nicht automatisch zu jedem Auftrag. Benennen Sie vorhandene Verschmutzungen und beachten Sie die Pflegehinweise der Hersteller, statt ein Mittel für alle Materialien zu verwenden.

Stellen Sie vor Arbeitsbeginn fest, welche Bereiche ohne Ausbau erreichbar sind. Feste Geräte, Anschlüsse oder Verkleidungen sollten nicht allein für die Reinigung eigenmächtig demontiert werden. Für Ihre Liste können Sie folgende Flächen einzeln prüfen:

  • Arbeitsflächen und zugängliche Wandflächen hinter der Arbeitsplatte.
  • Spüle, Armatur und sichtbare Ablagen.
  • Fronten, Griffe und vereinbarte leere Schrankinnenräume.
  • Ausdrücklich vereinbarte Geräteflächen und der frei zugängliche Boden.

Im Bad hilft ein genauer Blick auf die Oberflächen.

Dusche, Badewanne, Waschbecken und WC sind die naheliegenden Punkte. Vergessen Sie bei der Bestandsaufnahme aber Spiegel, Ablagen, Armaturen und zugängliche Fliesenflächen nicht. Kalkspuren, Seifenrückstände und Verfärbungen können unterschiedlich behandelt werden müssen. Informieren Sie den Dienstleister über empfindliche Materialien oder bereits beschädigte Beschichtungen. Eine vermeintlich gründlichere Behandlung ist nicht automatisch die materialgerechte Lösung.

Trennen Sie sichtbare Verschmutzungen von beschädigten Fugen, undichten Anschlüssen oder anderen baulichen Problemen. Solche Stellen sollten vorab angesprochen werden; eine Reinigung repariert sie nicht. Mischen Sie keine Reinigungsmittel und halten Sie sich an die jeweiligen Produkt- und Pflegehinweise. Bei unklaren Materialien oder auffälligen Schäden ist es sinnvoller, die passende Vorgehensweise zu klären, als unter Zeitdruck zu experimentieren.

Fenster, Türen und Böden brauchen eine eigene Liste.

Halten Sie bei Fenstern fest, ob Glas, Rahmen und Fensterbänke einbezogen werden sollen. Auch die Erreichbarkeit ist wichtig. Schwer zugängliche Außenflächen sollten bei der Besichtigung angesprochen werden. Für Türen können Türblätter, Griffe und Rahmen getrennt aufgenommen werden. Schalter und weitere empfindliche Oberflächen benötigen eine geeignete Vorgehensweise; wahlloses Nasswischen ist keine sinnvolle Abkürzung.

Sobald die Räume leer sind, lässt sich der Zustand der Böden besser beurteilen. Notieren Sie Bodenart, sichtbare Rückstände und bekannte Beschädigungen. Stimmen Sie die Behandlung auf das Material ab und beachten Sie vorhandene Pflegehinweise. Falls noch Renovierungsarbeiten anstehen, koordinieren Sie diese vor der abschließenden Reinigung. Sockelleisten und bislang verdeckte Ecken fallen beim letzten Rundgang leicht durch das Raster und verdienen deshalb einen eigenen Eintrag.

Reinigung beseitigt keine Abnutzung.

Eine gereinigte Wohnung muss nicht aussehen wie eine neue. § 538 BGB bestimmt, dass Veränderungen oder Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch nicht vom Mieter zu vertreten sind. Die Einordnung einer konkreten Stelle kann trotzdem Fragen aufwerfen. Ein Kratzer, eine Verfärbung oder eine abgenutzte Oberfläche lässt sich anhand einer allgemeinen Checkliste nicht rechtlich beurteilen.

Beschreiben Sie auffällige Stellen deshalb getrennt von den Reinigungsaufgaben. Halten Sie den Zustand bei Bedarf mit eigenen Fotos fest und klären Sie offene Punkte mit dem Vermieter oder der Verwaltung. Erwarten Sie von einer Reinigung weder die Reparatur beschädigter Oberflächen noch eine Entscheidung darüber, wer für eine Veränderung verantwortlich ist. Bei einem Streit über solche Fragen ist individuelle Beratung sinnvoll.

Quelle: § 538 BGB – Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch

Prüfen Sie zum Schluss jeden Raum einmal.

Nehmen Sie Ihre vereinbarte Aufgabenliste zum Abschluss mit in die Wohnung. Gehen Sie systematisch von Raum zu Raum, statt nur den Gesamteindruck zu betrachten. Dokumentieren Sie offene Punkte für die weitere Abstimmung. Diese kurze Kontrolle hilft, die praktischen Vorbereitungen zusammenzuführen; sie ersetzt keine gemeinsame Wohnungsübergabe.

  • Sind die vereinbarten Flächen frei zugänglich und gereinigt?
  • Wurden Küche, Bad und die vorgesehenen Fensterbereiche vollständig berücksichtigt?
  • Sind nach Möbeltransport oder Restarbeiten neue Verschmutzungen entstanden?
  • Sind übrig gebliebene Gegenstände und Abfälle entsprechend Ihrer Absprachen entfernt?
  • Liegen Aufgabenliste, vereinbarter Übergabetermin und benötigte Schlüssel bereit?

Beschreiben Sie bei der Anfrage auch die Grenzen.

Nennen Sie CleanUp die Wohnungsgröße, den Ort, den Zustand und den geplanten Übergabetermin. Teilen Sie mit, welche Räume, Fenster und Zusatzarbeiten berücksichtigt werden sollen. Muss noch eine Entrümpelung stattfinden, sollte das als eigene Aufgabe erkennbar sein. Fotos können die Vorbereitung erleichtern. Bei der kostenlosen Besichtigung wird der konkrete Umfang geklärt.

Endreinigung beim Auszug bieten wir für Mieter und Eigentümer an. Sie entscheiden, welche Arbeiten Sie selbst übernehmen und welchen Umfang Sie anfragen. So lässt sich die Reinigung in Ihren Umzug einordnen, ohne eine pauschale Zusage zum Ergebnis der späteren Wohnungsübergabe zu machen.

Quellen und Hinweise

Stand der Prüfung: 19.10.2026. Vorschriften und Vereinbarungen können sich ändern. Bei rechtlichen Fragen zum Einzelfall lassen Sie sich fachkundig beraten.

Vom Überblick zum konkreten Auftrag.

Beschreiben Sie uns Ihr Objekt und die gewünschte Leistung. Bei einer kostenlosen Besichtigung stimmen wir den Umfang mit Ihnen ab.