CleanUp Ratgeber

Winterdienst in Oberhausen und Duisburg. Räum- und Streupflicht im Blick.

Ein guter Winterplan beginnt vor dem ersten Schnee. Welche Wege gehören zum Auftrag, wann muss reagiert werden und welches Streumittel ist vorgesehen? Die örtlichen Regeln unterscheiden sich im Detail. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte aus den offiziellen Satzungen und praktische Fragen für Ihr Objekt.

Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Entscheidend sind die konkrete Vereinbarung, der Einzelfall und die jeweils geltenden Vorschriften.

Zuerst die Flächen und Zuständigkeiten klären

Die Oberhausener Satzung überträgt Reinigungspflichten nach Maßgabe des Straßenverzeichnisses auf Grundstückseigentümer. In Duisburg liegt die Winterwartung der Gehwege nach § 3 Absatz 5 in allen Reinigungsklassen bei den Anliegern; die Satzung erfasst auch Fußwege ohne Fahrbahn. Aus einer städtischen Fahrbahnreinigung lässt sich deshalb nicht einfach ableiten, dass der Gehweg ebenfalls geräumt wird.

Nehmen Sie für die Vorbereitung einen Lageplan oder eine eigene Skizze zur Hand. Markieren Sie den öffentlichen Gehweg, Hauseingänge, Hofwege und weitere Zugänge getrennt. Die folgenden Satzungsregeln betreffen öffentliche Straßen und Wege. Welche Arbeiten auf privaten Grundstücksflächen erforderlich sind und wer sie übernimmt, sollte zusätzlich geklärt werden. Unklare Grundstücksgrenzen lassen sich am besten vor der Wintersaison mit der zuständigen Stelle besprechen.

Quelle: Oberhausen: Satzung, §§ 1–3; Duisburg: Satzung 2026, §§ 1–4

Oberhausen: mindestens 1,20 Meter und morgens rechtzeitig frei

Nach § 3 Absatz 3 der Oberhausener Straßenreinigungssatzung müssen Gehwege in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens aber 1,20 Meter, schneefrei sein. Absatz 6 regelt die Zeiten: Zwischen 07:00 und 20:00 Uhr gefallener Schnee ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu beseitigen, Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen. Entsteht beides nach 20:00 Uhr, gilt am Folgetag werktags 07:00 Uhr, sonn- und feiertags 08:00 Uhr als Frist.

Die verlinkte städtische Sammelfassung ist zusammen mit den amtlich veröffentlichten Änderungen von 2020 und 2026 zu lesen. Diese ändern die hier genannten Winterregeln des § 3 nicht. Prüfen Sie für ein konkretes Grundstück auch das Straßenverzeichnis; die Reinigungsschlüssel einzelner Straßen wurden geändert.

Quelle: Oberhausen: Satzung, §§ 1–3; Oberhausen: Änderung 2020; Oberhausen: Änderung 2026

Duisburg: am Sonn- und Feiertag bis 09:00 Uhr

Die Duisburger Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, Lesefassung ab 01.01.2026, verlangt in § 4 Absatz 2 eine ausreichend breite Gehbahn von mindestens 1,20 Metern. Fehlt ein Gehweg, ist sie auf der Straße herzustellen. Nach Absatz 6 gilt tagsüber ebenfalls 07:00 bis 20:00 Uhr: Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls, Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen beseitigen. Für nach 20:00 Uhr entstandene Verhältnisse nennt Duisburg werktags 07:00 Uhr, sonn- und feiertags jedoch 09:00 Uhr am nächsten Morgen.

Gerade bei mehreren Objekten in beiden Städten lohnt sich eine getrennte Übersicht. Übernehmen Sie die Sonntagszeit nicht ungeprüft von einem Objekt auf das andere. Halten Sie in der Einsatzplanung die Adresse und den dazugehörigen örtlichen Rahmen zusammen. Die genannten Zeiten beschreiben Satzungsregeln und keine pauschale Leistungszusage von CleanUp.

Quelle: Duisburg: Satzung 2026, §§ 1–4

Streumittel nach der jeweiligen Satzung auswählen

Oberhausen sieht abstumpfende Stoffe vor. Salz oder andere auftauende Stoffe sollen nach § 3 Absatz 3 nur verwendet werden, wenn abstumpfende Mittel keine ausreichende Sicherheit gewährleisten. In Duisburg sind Salz und andere Auftaumittel auf Gehwegen grundsätzlich verboten. § 4 Absatz 4 erlaubt Ausnahmen bei besonderen klimatischen Verhältnissen, etwa Eisregen ohne ausreichende Wirkung abstumpfender Mittel, sowie an gefährlichen Gehwegstellen wie Treppen oder starken Gefällen.

Besprechen Sie das Material vorab für die einzelnen Flächen. Eine Treppe, ein ebener Weg und eine begrünte Randfläche sind keine austauschbaren Bereiche. Beschriften Sie bereitgestellte Behälter eindeutig und achten Sie darauf, dass auch eine Vertretung die Zuordnung kennt. Planen Sie ausreichend gut zugänglichen Lagerplatz ein, damit Material bei Kälte nicht erst gesucht oder umgeräumt werden muss.

Quelle: Oberhausen: Satzung, §§ 1–3; Duisburg: Satzung 2026, §§ 1–4

Den Ablageplatz für Schnee mitdenken

Beide Satzungen verlangen, Einläufe und Hydranten freizuhalten. Schnee vom privaten Grundstück darf nicht auf Gehweg oder Fahrbahn geschafft werden. Auch das Bestreuen von Baumscheiben und begrünten Flächen mit Salz sowie die Ablagerung salzhaltigen Schnees sind untersagt. In Duisburg gilt dies ebenfalls für sonstige auftauende Mittel. Die Einzelheiten zur Lagerung am Gehweg- beziehungsweise Fahrbahnrand stehen in den verlinkten Vorschriften.

Betrachten Sie den Platzbedarf bereits bei der Begehung: Wohin lässt sich Schnee bewegen, ohne den zuvor geräumten Durchgang wieder zu verengen? Wo befinden sich Abläufe unter Laub oder Schmutz? Welche Türen öffnen nach außen? Eine kleine Skizze mit geeigneten Ablagebereichen ist für die praktische Abstimmung oft hilfreicher als eine allgemeine Anweisung, den Eingang freizuhalten.

Quelle: Oberhausen: Satzung, §§ 1–3; Duisburg: Satzung 2026, §§ 1–4

Einen verständlichen Winterplan vorbereiten

Ein brauchbarer Plan beantwortet konkrete Fragen. Welche Fläche wird zuerst bearbeitet? Wie gelangt die ausführende Person auf das Grundstück? Sind Tore verschlossen, gibt es mehrere Hauseingänge oder nur einen bestimmten Zugang zum Material? Notieren Sie Ansprechpartner und Besonderheiten des Objekts so, dass sie auch bei einem Personalwechsel verständlich bleiben.

Trennen Sie öffentliche Wege und zusätzliche private Flächen in der Beschreibung. Legen Sie fest, welche Leistungen angefragt werden und wie Rückfragen zum Einsatz geklärt werden sollen. Bei größeren Wohnanlagen kann eine gemeinsame Begehung helfen, übersehene Verbindungen zwischen Eingängen, Müllplatz und Stellflächen zu erkennen. Diese Planung ist eine Organisationshilfe. Sie ersetzt nicht die Prüfung der Zuständigkeit oder die konkrete Vereinbarung mit dem Dienstleister.

Den Auftrag am Objekt abstimmen

Für eine erste Anfrage sind Adresse, Fotos der Wege und eine kurze Beschreibung der Flächen hilfreich. Nennen Sie Außentreppen, Rampen, enge Durchgänge und Hindernisse ausdrücklich. Geben Sie an, ob Material vor Ort vorhanden ist und wie der Zugang organisiert werden kann. So lassen sich offene Punkte gezielt bei einer Besichtigung besprechen.

Bei CleanUp gehört Winterdienst zum Objektservice. Den konkreten Umfang stimmen wir am Gebäude ab; die Besichtigung ist kostenlos. Fotos nach einem Einsatz erhalten Sie auf Wunsch per WhatsApp oder E-Mail. Klären Sie vor einer Beauftragung, welche Flächen und Abläufe tatsächlich vereinbart werden. Aus den gesetzlichen Zeitangaben dieses Ratgebers ergibt sich weder ein fester Einsatztermin noch eine allgemeine Verfügbarkeitsgarantie.

Vor der Saison einmal gemeinsam durchgehen

Gehen Sie den vorgesehenen Weg bei Tageslicht ab und vergleichen Sie ihn mit Ihrer Skizze. Was heute leicht erkennbar ist, kann unter Schnee verschwinden. Halten Sie Änderungen am Grundstück fest, etwa einen neuen Zugang oder einen versetzten Mülltonnenplatz. Prüfen Sie vor jeder neuen Saison die offiziellen Quellen auf Änderungen; der hier ausgewiesene Stand ist der 19.10.2026.

  • Adresse, zuständige Stadt und aktuelle Satzung zugeordnet.
  • Öffentliche und private Flächen getrennt eingezeichnet.
  • Gehbahnen, Treppen, Abläufe und Hydranten berücksichtigt.
  • Streumittel, Lagerplatz und Zugang besprochen.
  • Ansprechpartner, Umfang und Vertretungsabläufe geklärt.

Quellen und Hinweise

Stand der Prüfung: 19.10.2026. Vorschriften und Vereinbarungen können sich ändern. Bei rechtlichen Fragen zum Einzelfall lassen Sie sich fachkundig beraten.

Vom Überblick zum konkreten Auftrag.

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